10.03.2021

Arbeitslos in Corona-Zeiten

Arbeitsleben

Wegen der Corona-Krise werden immer mehr Erwerbstätige arbeitslos. Dafür wurden bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) im Aargau neue Stellen für Personalberater*innen geschaffen. Zusätzlich soll die Zahl der Taggelder aus der Arbeitslosenkasse nochmals erhöht werden.

Die Arbeitslosenquote im Kanton Aarau ist im Januar 2021 auf vier Prozent gestiegen. «Nicht einmal während der Finanzkrise 2008 gab es im Aargau so viele Arbeitslose wie jetzt», berichtete die Aargauer Zeitung Anfang Februar, als die Zahlen veröffentlicht wurden. Fast dreimal so viele Erwerbstätige waren von Kurzarbeit betroffen: rund 39'000 Personen – 8000 mehr als im Vormonat.

Egal, ob man seine Stelle nun wegen der Coronavirus-Pandemie verloren hat oder nicht, führt der Weg zur Arbeitslosenkasse für die Erwerbsausfallentschädigung und zum zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) zur Unterstützung bei der Jobsuche. Im Aargau fasst das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) unter dem Titel Arbeitslos – was nun? alle nötigen Informationen zusammen zu Fragen bzw. Themen wie: Wann habe ich Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung?Arbeitslosenentschädigung beantragenTipps zur Stellensuche

«Auch während der ausserordentlichen Lage können sich von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen bei den RAV anmelden und von deren Dienstleistungen profitieren. Die Auszahlung der Taggelder ist jederzeit sichergestellt», betont das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) auf seiner Plattform arbeit.swiss. Im Aargau führen die RAV Anmelde- und Beratungsgespräche momentan allerdings nur telefonisch durch. Und die hohen Arbeitslosenzahlen bringen sie an den Anschlag. Obwohl die RAV um 47 Stellen aufgestockt wurden, könnten nicht alle Klient*innen so gut betreut werden, wie die Personalberater*innen es gern möchten, heisst es im Artikel der Aargauer Zeitung.

Erhöhung der Arbeitslosen-Taggelder

Was die Taggelder betrifft, gibt es für Arbeitslose gute Neuigkeiten: Wie schon von März bis August 2020 aufgrund der ausserordentlichen Lage allen anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder durch die Arbeitslosenkasse zugesprochen wurden, soll nun eine weitere Taggelderhöhung folgen. Der Bundesrat beantragt dem Parlament den Bezug von 66 zusätzlichen Taggeldern von März bis Mai 2021. Das gilt für alle jene, die am 1. März noch anspruchsberechtigt sind. Der entsprechende Parlamentsbeschluss wird für den 19. März erwartet. Über eine allfällige Erhöhung werden alle anspruchsberechtigten Personen schriftlich informiert.

Die normale Anzahl Taggelder, die von der Arbeitslosenversicherung (ALV) ausbezahlt wird, schwankt zwischen maximal 200 und 520 und ist abhängig von der Dauer, während der versicherte Arbeitnehmende ALV-Beiträge einbezahlt haben. Die Höhe der Taggelder beträgt 70 bis 80 Prozent des durchschnittlichen Lohns der letzten sechs oder zwölf Monate.

Arbeitnehmer*innen profitieren auch dann von Corona-Leistungen, wenn sie ihre Stelle zwar behalten können, aber arbeitsmässig anderweitig eingeschränkt sind. Diese Leistungen werden in der Regel über den Arbeitgeber abgewickelt. Das bekannteste Beispiel ist die Kurzarbeitsentschädigung. Betriebe können Kurzarbeit anmelden, wenn sie Arbeitsausfälle infolge des Coronavirus erleiden. Nun soll als Erleichterung die Voranmeldefrist für Kurzarbeit vorübergehend aufgehoben werden sowie die Bewilligung für Kurzarbeit bis zu sechs Monate gültig sein (statt wie bisher drei).

Eine weitere Massnahme ist die sogenannte Corona-Erwerbsausfallentschädigung. Diese wird Arbeitnehmer*innen ausbezahlt, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, weil sie a) die Fremdbetreuung ihrer Kinder nicht mehr gewährleisten können, b) in Quarantäne geschickt werden und nicht im Homeoffice tätig sein können oder c) zu den besonders gefährdeten Personen gehören und nicht von zuhause aus arbeiten können.

Vereinfachung bei den Steuern

Auch ALV-Taggelder muss man versteuern – als Ersatzeinkommen. Der Kanton Aargau hat aufgrund der Coronavirus-Pandemie steuerliche Massnahmen zur Entlastung der Steuerpflichtigen umgesetzt.

In einem Informationsschreiben beantwortet das kantonale Steueramt diverse Fragen, die sich nicht zuletzt durch den Ausbau von Homeoffice stellen. Die Benützung eines privaten Arbeitszimmers kann unter bestimmten Umständen und unter Anwendung von vorgegebenen Berechnungsgrundlagen steuerlich in Abzug gebracht werden. Allerdings geht es auch einfacher, wie das Steueramt schreibt: «Um der besonderen Situation während der COVID-19-Pandemie Rechnung zu tragen und um die Steuererklärung für die Steuerpflichtigen und die Arbeit für die Steuerämter zu vereinfachen, können unselbständig Erwerbende in der Steuererklärung 2020 und 2021 ihre Berufskosten (Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte, Mehrkosten der Verpflegung und Pauschalabzug für übrige Berufskosten) so geltend machen, wie sie ohne Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie angefallen wären […]. Insbesondere werden diese Berufskosten nicht um die COVID-19-bedingten Homeoffice-Tage gekürzt […]. Diese Handhabung schliesst im Gegenzug einen Abzug für Homeoffice-Kosten aus.»

Zudem werden für Fahrten zum Arbeitsplatz in der Zeit des ersten Lockdowns im Frühling 2020 abzugsfähige Autokosten akzeptiert, «weil aufgrund der behördlichen Massnahmen und dem reduzierten Fahrplan eine Nutzung des ÖV nicht als zumutbar erachtet wird».

Arbeitsmarktliche Massnahmen

Nicht alle arbeitslosen Personen finden gleich leicht wieder eine Stelle. Für solche, die als «erschwert vermittlungsfähig» gelten, wird eine breite Palette von Kursen angeboten. Das AWA hat auch für 2021 die Liste dieser sogenannten arbeitsmarktlichen Massnahmen publiziert. Das Seco macht allerdings darauf aufmerksam, dass solche Weiterbildungskurse und Qualifizierungsprogramme nur «unter gewissen Voraussetzungen» wieder durchgeführt werden können. Nach wie vor gilt gemäss Covid-19-Verordnung grundsätzlich ein Verbot von Präsenzveranstaltungen in Bildungseinrichten ab der Hochschulstufe. Wer wissen will, ob und in welcher Form ein bestimmter Kurs durchgeführt werden kann, muss sich an das regionale RAV wenden. Dieses findet man auf der Website des AWA, indem man seinen Wohnort eingibt.

Unterstützung durch ask!

Eine weitere sinnvolle Unterstützung ist eine professionelle Laufbahnberatung und Standortbestimmung. Die ask! – Beratungsdienste für Ausbildung und Beruf beraten nicht nur Jugendliche bei der Berufswahl, sondern sind auch auf Laufbahn- und Karriere-Fragen von Erwachsenen spezialisiert.

Personen, die beim RAV als stellenlos gemeldet sind, können sich nicht selber anmelden, sie werden bei Bedarf über ihre Personalberater*innen an ask! überwiesen. Personen, die (noch nicht) arbeitslos sind und sich mit ihrer Berufslaufbahn auseinandersetzen möchten, können sich jederzeit selber bei ask! melden. Gerade auch Lehrabgänger*innen, die noch keine Anschlusslösung haben, können sich von ask! unterstützen lassen. Aargauerinnen und Aargauer bis 25 Jahre haben Anrecht auf kostenlose Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung. Beratungen können digital via Video-Calls oder vor Ort an den vier Standorten Aarau, Baden, Rheinfelden und Wohlen stattfinden.

Lesen Sie passend zum Thema auch unseren Artikel zu Wegen aus der Arbeitslosigkeit.  

Autoren: CH Media & Susanna Häberlin (Ask!)

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